Volksbank Lüneburger Heide eG

12 SICHERHEIT & WOHNEN Seit 2007 zählt beim Immobilienkauf und bei der Vermietung nicht nur eine gute Wohnla- ge, sondern auch die Energiebilanz. Die Ener- gieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt wird. Damit werden Häuser genau wie Elek- trogeräte von A für einen besonders geringen bis E für einen besonders hohen Energiever- brauch klassifiziert. Im Energieausweis stehen zudem Modernisierungsempfehlungen. Da die Ausweise zehn Jahre gültig sind, müssen die ersten somit jetzt erneuert werden. Grund hierfür ist, dass die EnEV sich weiter- entwickelt hat und Energieausweise nun den Standard von 2014 erfüllen müssen. Auch optisch haben sich die Energieausweise ver- ändert: Die Klassifizierungen reichen nun von H bis A+, sodass ein Haus, das beispielsweise vor zehn Jahren noch im „grünen Bereich“ lag, nun vielleicht auf Gelb eingestuft wird. In jeder Anzeige zur Vermietung oder zum Verkauf einer Wohnung bzw. ei- nes Hauses muss seit dem 1. Mai 2014 der Energiekennwert der Immobilie (Primär- energieverbrauch in kWh) und der Primär- energieträger (zum Beispiel Gas, Öl) angege- ben werden und ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis vorliegt. Dies gilt auch für private Vermieter oder Verkäufer. Die meisten Eigentümer dürfen zwischen Ver- brauchs- und Bedarfsausweis wählen. Nur bei Achtung: Die ersten Energieausweise laufen ab Hauseigentümer müssen auf erhöhte Standards reagieren

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