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JAHRESABSCHLUSS 2013 I

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I JAHRESABSCHLUSS 2013

Der eventuell erforderliche Risikoabschlag erfolgt auf Basis des Value-at-Risk bei einer Haltedauer von 10 Tagen,

einem Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99 % und einem effektiven historischen

Beobachtungszeitraum von 250 Handelstagen. Der Risikoabschlag wurde für den Handelsbestand insgesamt

ermittelt.

Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand

wurden nicht geändert.

Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wird die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt. Der Aufwand des

Jahres 2013 betrug EUR 310.230. Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsvereinbarungen werden zeitanteilig

abgegrenzt.

Sofern Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des

Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung

dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen

des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung.

Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach

Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten

gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen.

Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter

den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2013 war keine

Rückstellung zu bilden.

Im Bestand befindliche komplex strukturierte Produkte werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit

als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert und bewertet, soweit sie lediglich ein Emittenten- und

Zinsänderungsrisiko enthalten. Die im Rahmen des VR Circle zu berücksichtigenden Credit Linked Notes wurden

in ihre Komponenten zerlegt und einzeln bewertet und bilanziert. Die Bewertung erfolgte nach dem strengen

Niederstwertprinzip.

Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen

Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich

dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die Sachanlagen und die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den

Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer und degressiver

Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich

grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen.

Erhöhte Absetzungen für Abnutzung und Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010

angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150 wurden als andere

Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150 und bis

zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren

beizulegenden Wert bewertet. Bei Unverzinslichkeit wurde mit einem angemessenen Zinsfuß abgezinst.

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen

mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für

Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.

Die nicht vereinnahmten Disagien, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, wurden

nicht bei den Forderungen an Kunden gekürzt, sondern einheitlich als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

ausgewiesen.

Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische

Berechnungen auf Basis der „Richttafeln 2005 G“ (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus

Pensionsanwartschaften werden mittels modifiziertem Teilwertverfahren und Altersteilzeitrückstellungen

mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Alters-

versorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Der bei

der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 4,88 % wurde unter Inanspruchnahme der

Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt.

Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV).

Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit

entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 3,43 %

abgezinst.

Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) und eine Rentendynamik

in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt.

Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die

erstmalige Einbuchung der Rückstellung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten

Betrag (Nettomethode).

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem

Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter

Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt.

Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung

berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis

zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der

Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig

und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.