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JAHRESABSCHLUSS 2013 I

7

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I JAHRESABSCHLUSS 2013

2. Gewinn‑ und Verlustrechnung

für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR

EUR

EUR

EUR

TEUR

1. Zinserträge aus

a) Kredit‑ und Geldmarktgeschäften

52.184.610,16

54.368

b) festverzinslichen Wertpapieren und

Schuldbuchforderungen

6.982.214,51

59.166.824,67

9.570

2. Zinsaufwendungen

14.499.400,80

44.667.423,87

19.990

3. Laufende Erträge aus

a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

3.639.801,15

5.037

b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften

517.236,21

290

c) Anteilen an verbundenen Unternehmen

4.925,00

4.161.962,36

0

4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs‑

oder Teilgewinnabführungsverträgen

195.091,52

469

5. Provisionserträge

20.869.571,11

19.913

6. Provisionsaufwendungen

2.031.099,48

18.838.471,63

2.182

7. Nettoertrag des Handelsbestands

21.672,52

64

8. Sonstige betriebliche Erträge

5.278.104,77

5.682

9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

3.954

10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

a) Personalaufwand

aa) Löhne und Gehälter

23.239.998,45

24.135

ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung

5.024.763,31

28.264.761,76

5.310

darunter: für

Altersversorgung

1.058.846,94

(1.228)

b) andere Verwaltungsaufwendungen

20.559.176,45

48.823.938,21

20.289

11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf

immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

2.725.042,71

6.619

12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

3.828.373,52

4.002

13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und

bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen

zu Rückstellungen im Kreditgeschäft

6.737.401,98

0

14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten

Wertpapieren sowie aus der Auflösung

von Rückstellungen im Kreditgeschäft

0,00

-6.737.401,98

14.992

15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen,

Anteile an verbundenen Unternehmen und wie

Anlagevermögen behandelte Wertpapiere

0,00

1

16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an

verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen

behandelten Wertpapieren

0,00

0,00

0

17. Aufwendungen aus Verlustübernahme

59.248,32

0

18. [gestrichen]

0,00

0

19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

10.988.721,93

31.811

20. Außerordentliche Erträge

0,00

0

21. Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0

22. Außerordentliches Ergebnis

0,00 (0)

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

4.076.186,78

7.002

darunter: latente Steuern

0,00

(0)

24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen

98.935,95

4.175.122,73

-253

24a. Einstellungen in Fonds für allgemeine Bankrisiken

2.620.000,00

20.950

25. Jahresüberschuss

4.193.599,20

4.112

26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

5.756,79

3

4.199.355,99

4.115

27. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen

a) aus der gesetzlichen Rücklage

0,00

0

b) aus anderen Ergebnisrücklagen

0,00

0,00

0

4.199.355,99

4.115

28. Einstellungen in Ergebnisrücklagen

a) in die gesetzliche Rücklage

1.500.000,00

1.500

b) in andere Ergebnisrücklagen

1.500.000,00

3.000.000,00

1.500

29. Bilanzgewinn

1.199.355,99

1.115

3. Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über

die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der

Satzung der Bank.

Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die folgenden im Jahresabschluss

2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Bil-MoG) (hier:

Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der

Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt:

- Fortführung der Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB)

- Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67

....

Abs. 4 Satz 1 EGHGB

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs‑, Bewertungs‑ und Umrechnungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden angewandt:

Die auf EUR lautenden Barreservenwurdenmit demNennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an

Kundenwurdenmit demNennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen demhöherenNennwert

und dem Auszahlungsbetrag – sofern Zinscharakter vorliegt – in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten

abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig aufgelöst.

Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter

von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder

Passivposten der Bilanz zugeordnet.

Die bei den Forderungen an Kreditinstituten und an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen

festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erkennbaren

Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt.

Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine

Pauschalwertberichtigung gebildet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des

Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken

gemäß § 340g HGB.

Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche

Wertpapiere, mit Ausnahme des Handelsbestands, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Anschaffungskosten über pari werden i. d. R. linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs

abgeschrieben.

Finanzinstrumente des Handelsbestands wurden gemäß § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert

abzüglich eines gegebenenfalls erforderlichen Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht

regelmäßig dem Marktpreis.