Geschäftsbericht 2021 Hannoversche Volksbank eG

49 verbundinternen Vermittlungsgeschäft realisiert werden. Unter‑ stützt durch die erwartete Zinsentwicklung wird insbesondere die Vermittlung von Wertpapieren weiter gestärkt. Beim Personalaufwand haben wir reguläre tarifliche Steigerungen der Gehälter sowie einen leichten Rückgang der Mitarbeiterkapa‑ zitäten berücksichtigt. Damit verbunden sind moderat steigende absolute Personalkosten. Der prozentuale Anteil gemessen an der Bilanzsumme nimmt stetig ab. Die Höhe der Sachaufwendungen entwickelt sich inflationsbedingt absolut gesehen leicht steigend. Gemessen am zunehmenden Geschäftsvolumen sinkt erwartungs‑ gemäß der relative Anteil ebenfalls. Durch weitere Digitalisierung sowie Automatisierung sehen wir die Chance, die Kostenentwick‑ lung langfristig positiv zu beeinflussen. Die daraus resultierende CIR bewegt sich über den gesamten Planungshorizont unter der angestrebten strategischen Ziel‑ marke. Für 2022 wird eine Quote von 64,8 % erwartet. Für den Planungshorizont bis 2024 erwarten wir mit 0,87 % eine Steigerung des Betriebsergebnisses vor Bewertung oberhalb des Niveaus vom abgelaufenen Geschäftsjahr 2021. Damit bleibt die Hannoversche Volksbank eG auf einem vergleichsweise hohen Niveau, da für die Genossenschaftsbanken des Genossen‑ schaftsverbandes - Verband der Regionen e.V. mit einer Bilanz‑ summe ab 2,5 Mrd. EUR für das Jahr 2024 ein durchschnittliches Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 0,78 % erwartet wird, jedoch unterhalb der strategischen Zielmarke von 1,0 %. Das geplante Bewertungsergebnis wird im Wesentlichen durch die erwarteten Verluste im Kundenkreditbestand geprägt. Im Ergebnis bleibt der relative Anteil des Bewertungsergebnisses mit -0,23 % für das Geschäftsjahr 2022 annahmegemäß über den Planungszeitraum konstant. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2022 bis 2024 wird der sich aus dem geplanten Wachstum im Kreditgeschäft erge‑ bende Kapitalbedarf durch Rücklagenzuführungen, die weitere Gewinnung von Mitgliedschaftsguthaben und die Aufnahme von TIER-2-Kapital gedeckt. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unter Ein‑ bezug des antizyklischen Kapitalpuffers für inländische Risiko‑ positionen in Höhe von 0,75 % sowie des Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor in Höhe von 2,0 %, die wir ab dem Jahr 2023 berücksichtigt haben, auch in den Folge‑ perioden gültig bleiben. Die Gesamtkapitalquote erfüllt damit über den gesamten Planungszeitraum die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Für das Jahr 2022 wird eine Gesamtkapitalquote in Höhe von 14,0 % erwartet. E. Erklärung zur Unternehmensführung* Das Prüfungsurteil des Abschlussprüfers zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der Erklärung zur Unterneh‑ mensführung. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Füh‑ rungspositionen in der Privatwirtschaft Die Hannoversche Volksbank eG fördert im Rahmen der beste‑ henden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Der Vorstand hat gemäß § 9 Abs. 3 GenG für die Besetzung der zweiten und dritten Führungsebene mit Frauen Zielgrößen von 12 % und 25 % festgelegt. Die Zielgrößen für die Füh‑ rungsebenen wurden bei der zweiten Führungsebene mit 12 % erreicht und bei der dritten Führungsebene mit 21 % leicht unterschritten. Bei der Neubesetzung von Führungspositionen hat die Bank den Anspruch, wie in den bisherigen Auswahlpro‑ zessen auch, geeignete Bewerberinnen zu finden. Die Beset‑ zungsentscheidung wird durch Bewertung der Qualifikation und Eignung unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber getroffen. Der Aufsichtsrat legte zuletzt 2018 gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Vorstands mit Frauen eine Zielgröße von 30 % fest. Die festgelegte Zielgröße orientierte sich am Status quo und der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den bestell‑ ten Vorständen. Die Zielgröße soll entsprechend der gesetz‑ lichen Vorgabe im Jahr 2022 überprüft werden. Der Aufsichtsrat legt gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen eine Zielgröße von 33 % fest, wodurch die vom Gesetzgeber vorgegebene unverbindliche Zielgröße von 30% bereits überschritten ist. Mit einem Frauen‑ anteil im Aufsichtsrat von 39 % wird das selbst gesetzte Ziel bereits übertroffen. * Dieser Teil ist nicht Bestandteil des Prüfungsurteils des Abschlussprüfers zum Lagebericht. E. Erklärung zur Unternehmensführung

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