Geschäftsbericht 2021 Hannoversche Volksbank eG

52 Bericht des Aufsichtsrates Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhal‑ tet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen kön‑ nen, erbracht wurden. Anhand der in der Regel quartalsweise zur Verfügung gestell‑ ten schriftlichen Berichte und in regelmäßigen Sitzungen hat er sich über die Lage der Bank sowie die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik eingehend unterrichten lassen und dar‑ über mit dem Vorstand beraten. Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie fanden die Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse überwiegend als virtuelles Meeting mit digitaler Übertragung der Vorträge und Redebeiträge statt. Die Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse blieb in vollem Umfang erhalten. Die Aufsichtsratsmitglieder nutzen für die Sitzungsvor- und -nachbereitung ein eigenes Aufsichtsratsportal, in dem Berichte, Beschlussvorlagen und die Sitzungsdokumentation in Dateiform zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informati‑ ons- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Neben der Geschäftsentwicklung waren vor allem die Risikosi‑ tuation der Bank, die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage, das Kreditgeschäft, die Ergebnisse der Revision und der Compli‑ anceorganisation, sowie Marktentwicklungen und wichtige Einzelvorgänge Gegenstände der Beratungen im Aufsichtsrat und in den vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüssen. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Im Mai und Juni 2021 fand eine Sonderprüfung nach §44 KWG im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch insgesamt 5 Prüfungsteams der Deutschen Bundesbank durch Dokumentensichtung und als Videokonferenzen durch‑ geführte Prüfungsgespräche statt. Über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfung wurde der Aufsichtsrat in seinen Sitzun‑ gen informiert. Die weitere Behandlung wurde an den Prüfungs‑ ausschuss übertragen, dem regelmäßig über den Stand der Behebungen der getroffenen Feststellungen berichtet wird. Zum 30. Juni 2021 endete der Dienstvertrag mit dem Vor‑ standsmitglied Bernd Müntz. Zunächst der als Nominierungs‑ ausschuss tätige Präsidialausschuss und anschließend der Gesamtaufsichtsrat haben sich nach eingehender Prüfung dafür ausgesprochen, Herrn Daniel Haartz, langjährig als Bereichsleiter zunächst für Controlling und Finanzen und aktuell für den Kreditservice im Hause tätig, nach Erlangung der für 2022 in Aussicht gestellten aufsichtlichen Zulassung als Nachfolger vorzusehen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 ange‑ sichts der weitergeltenden Beschränkungen für Veranstaltun‑ gen beschlossen, von der durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ befristet geschaffenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Vertreterversammlung auch im Jahr 2021 als virtuelle Veranstaltung durchzuführen. Die Vertreter konnten vom 18. Juni 2021 bis zum 23. Juni 2021 die Vorträge und Beschlussvorschläge teils in Form von Video‑

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