LAGEBERICHT 2014 I
31
30
I LAGEBERICHT 2014
werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir
Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht
eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge
nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit
nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Marktpreisrisiken gut ausgesteuert
Zur Steuerung der Auswirkungen der allgemeinen Zins- und Währungsrisiken sowie der Kursrisiken auf
unsere Wertpapiere setzen wir ein Controlling- und Managementsystem ein, das den von der Bankenaufsicht
vorgegebenen Anforderungen voll entspricht.
Zur Quantifizierung der Risiken bewerten wir unsere Wertpapierbestände grundsätzlich wöchentlich unter
Zugrundelegung tagesaktueller Zinssätze und Kurse sowie zukünftiger möglicher Zins- und Kursänderungen.
Hiervon ausgenommen sind die Positionen des Handelsbuches, die täglich bewertet werden.
Unsere Bank ist auf Grund von bestehenden Inkongruenzen zwischen ihren aktiven und passiven Festzinspositionen
dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Zinsänderungsrisiken/-chancen messen wir monatlich mit
Hilfe einer dynamischen Zinselastizitätsbilanz. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zugrunde:
Das Zinsanpassungsverhalten der Aktiv- und Passivpositionen wird gemäß institutsinterner Ermittlungen be-
rücksichtigt. Diese basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit bzw. orientieren sich an dem aktuellen
Steuerungsverhalten.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Wir planen sowohl mit einer unveränderten Geschäftsstruktur als auch mit den im Rahmen der Vertriebspla-
nung definierten Volumenveränderungen im Kundengeschäft.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir unterschiedliche Zinsszenarien, wobei zwi-
schen Normal- und Stressszenarien unterschieden wird. Beispielhaft sind das:
konstante Zinsen
Ad-hoc-Parallelverschiebungen der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve um +/- 100 BP bzw. +/- 200 BP
Ad-hoc-Drehungen der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve um 100 BP bzw. 200 BP nach unten im Tagesgeld-
bereich und 100 BP bzw. 200 BP nach oben im Laufzeitband 30 Jahre sowie umgekehrt
auf historischen Marktentwicklungen basierende DGRV-Zinsszenarien
eigene Zinsmeinung der Bank
Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teillimit gegenübergestellt, dessen
Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Das Risiko ist überschaubar und liegt im Rahmen
unserer Limite.
Darüber hinaus wird monatlich das Zinsänderungsrisiko barwertig (unter Nutzung von Zinsmanagement innerhalb
VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zugrunde:
Das Zinsbuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Posi-
tionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn
sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertverän-
derung einbezogen. Der Anteil und die Laufzeitstruktur der zinstragenden Positionen der Fonds werden über die
durchschnittlichen Restlaufzeiten abgebildet. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der in-
stitutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden bzw.
orientieren sich an dem aktuellen Steuerungsverhalten. Dies erfolgt auf der Basis von Berechnungen hinsichtlich
der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von
+/- 200 Basispunkten verwendet. Auf Grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos ist ein
Rückgang des Zinsbuchbarwertes nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Der von der Bundesbank definierte
Wert des Basel II-Koeffizienten lag das ganze Jahr 2014 unterhalb des aufsichtsrechtlichen Grenzwertes von 20 %.
Die Bank setzt bei ihrer Zinsrisikosteuerung auf Gesamtbankebene verschiedene Zinssicherungsinstrumente ein.
Es handelt sich dabei um Hedge-Geschäfte mit Zinscaps und einem Collar über insgesamt 123,6 Mio. € zur Ver-
ringerung der Zinsrisiken auf Grund von Schwankungen des allgemeinen Marktzinsniveaus. Risiken für die Bank
entstehen mittelfristig insbesondere bei einer Absenkung bzw. einer Verflachung der Zinsstrukturkurve.
Ungedeckte Währungsrisiken bestehen nur in einem geringen Umfang. Für die Währungsbestände, die monatlich
bewertet werden, führen wir entsprechende Verlustlimite.
Für die Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte mit unseren Kunden bestehen jeweils entsprechende Gegen-
geschäfte mit der DZ BANK.
Während des Berichtsjahres war die Summe der wesentlichen Risiken jederzeit durch die bankindividuelle Risiko-
tragfähigkeit abgedeckt.
Krisenfest dank guter Liquiditätslage
Das Liquiditätsrisiko wird durch die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl gemäß Liquiditätsverordnung begrenzt
und gesteuert. Daneben ist die Finanzplanung unseres Hauses streng darauf ausgerichtet, allen gegenwärtigen
und künftigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen zu können. Bei unseren Geldanlagen bei Korre-
spondenzbanken bzw. in Wertpapieren tragen wir entsprechend neben Ertrags- auch Liquiditätsaspekten Rech-
nung. Durch die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bestehen
ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten, um unerwartete Zahlungsstromschwankungen auffangen zu kön-
nen.
Anhand von täglich erstellten Auswertungen überprüfen wir unsere Zahlungsfähigkeit.
Durch diese Überwachung können wir sicherstellen, dass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit in vollem
Umfang nachkommen können. Dies umfasst auch die jederzeitige Zurverfügungstellung der entsprechenden Li-
quiditätsmittel für unsere zugesagten Kreditlinien.
Operationelle Risiken unter Kontrolle
Neben den Adress-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken hat sich unsere Bank auch auf operationelle Risiken (z. B.
Betriebsrisiken im EDV-Bereich, fehlerhafte Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrug und Diebstahl, allgemei-
ne Geschäftsrisiken) einzustellen. Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen
Risiken zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe
im Rahmen einer Expertenschätzung aus den Erfahrungen der Vorjahre abgeleitet und einem definierten Limit
gegenübergestellt. Darüber hinaus werden die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach dem
Basisindikatoransatz ermittelt.
Den Betriebs- und Rechtsrisiken begegnen wir auch durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z. B.
im EDV-Bereich). Für den Ausfall technischer Einrichtungen und unvorhergesehene Personalausfälle besteht eine
Notfallplanung. Versicherbare Gefahrenpotenziale, z. B. Diebstahl- und Betrugsrisiken, haben wir durch einen um-
fassenden Versicherungsschutz abgeschirmt.
Der Vorstand einer Genossenschaftsbank hat neben seiner strategischen und operativen Geschäftsführungstätig-
keit auch die Einrichtung eines Überwachungsverfahrens zu gewährleisten, um das Unternehmen sowie dessen
Mitglieder und Kunden vor Schaden zu bewahren. Diese Überwachungsaufgabe wird von den Mitarbeitern der
Internen Revision wahrgenommen. Eine hohe fachliche Qualifikation und die nötige Unabhängigkeit gewährlei-
sten, dass alle Prüfungen selbstständig, eigenverantwortlich und unbefangen durchgeführt werden können.
Da die HAMBURGER VOLKSBANK ihre Handelsgeschäfte grundsätzlich über die für sie zuständige genossen-
schaftliche Zentralbank (DZ BANK) abwickelt und bei der Geschäftsabwicklung juristisch geprüfte organisations-
eigene Vordrucke verwendet, sind Liquiditäts- und Rechtsrisiken als gering einzustufen. Dem Rechtsrisiko wird
ferner durch rechtzeitige Einbindung der eigenen Rechtsabteilung in juristisch bedeutsame Abläufe und Geschäf-
te sowie durch die Zusammenarbeit mit externen Beratern Rechnung getragen. Die sonstigen betrieblichen und