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JAHRESABSCHLUSS 2014 I

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I JAHRESABSCHLUSS 2014

Der eventuell erforderliche Risikoabschlag erfolgt auf Basis des Value at Risk bei einer Haltedauer von 10 Ta-

gen, einem Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99 % und einem effektiven

historischen Beobachtungszeitraum von 250 Handelstagen. Der Risikoabschlag wurde für den Handelsbestand

insgesamt ermittelt.

Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand

wurden nicht geändert.

Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wird die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt. Der Aufwand des

Jahres 2014 betrug EUR 217.253. Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsvereinbarungen werden zeitan-

teilig abgegrenzt.

Sofern Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des

Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewer-

tung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden

Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. Die zinsbezogenen Finanzinstru-

mente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 ver-

lustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von

dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell

verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstel-

lungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2014 war keine Rückstellung zu

bilden.

Im Bestand befindliche komplex strukturierte Produkte werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit als

einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert und bewertet, soweit sie lediglich ein Emittenten- und Zinsän-

derungsrisiko enthalten. Die im Rahmen des VR Circle zu berücksichtigenden Credit Linked Notes wurden in

ihre Komponenten zerlegt und einzeln bewertet sowie bilanziert. Die Bewertung erfolgte nach dem strengen

Niederstwertprinzip.

Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Un-

ternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich

dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die Sachanlagen und die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den An-

schaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer und degressiver Ab-

schreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich

grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenom-

men.

Erhöhte Absetzungen für Abnutzung und Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 ange-

schaffte Sachanlagen wurden weitergeführt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150 wurden als andere Verwaltungs-

aufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150 und bis zu EUR

1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren bei-

zulegenden Wert bewertet. Bei Unverzinslichkeit wurde mit einem angemessenen Zinsfuß abgezinst.

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus

Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden

Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.

Die nicht vereinnahmten Disagien, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, wur-

den nicht bei den Forderungen an Kunden gekürzt, sondern einheitlich als passiver Rechnungsabgrenzungs-

posten ausgewiesen.

Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische

Berechnungen auf Basis der „Richttafeln 2005 G“ (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pen-

sionsanwartschaften werden mittels modifiziertem Teilwertverfahren und Altersteilzeitrückstellungen mittels

Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflich-

tungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der

Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 4,53 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungs-

regel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser

beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV).

Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entspre-

chenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 2,80 % abge-

zinst.

Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %) und eine Renten-

dynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr: 2,0 %) zugrunde gelegt.

Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die erstmalige Einbuchung der Rückstellung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem ab-

gezinsten Betrag (Nettomethode).

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassa-

mittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte

wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt.

Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrech-

nung berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis

zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der

Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich be-

tragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.